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03.08.2017 | Von: Rechtsanwältin Sabine Sobola
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Die EU-DSGVO tritt im Mai 2018 in Kraft und jedes Unternehmen hat von da an die Pflicht, diese gesetzeskonform umzusetzen. Eine grundlegende Änderung ist die Einführung des Accountability-Prinzips. Das bedeutet, dass alle relevanten Unterlagen nach der Datenschutzgrundverordnung vorgehalten werden müssen, um diese auf Anfrage der Datenschutzbehörde zur Prüfung darlegen zu können.
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