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16.12.2016 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

EEG 2017: Bundestag räumt mit Beschluss von 15.12.2016 Fehler aus

Gestern hat der Bundestag im Zuge der Verabschiedung eines neuen KWKG auch für das ab 1.1.2017 geltende EEG 2017 bereits im Vorfeld einige Unzulänglichkeiten verbessert: Insbesondere ist die drastische Folge für Stromsteuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG (bisher: EEG-Vergütung reduziert sich auf null) dahingehend geändert, dass die Höhe der Stromsteuerbefreiung von der EEG-Vergütung abgezogen wird. Zudem wird auch die massive Sanktion bei Verstößen gegen die Meldepflicht zum Anlagenregister (Vergütungsreduzierung auf Null) grundsätzlich auf "nur" 20 % Einbehalt abgemildert, sofern ordnungsgemäße Konformitätserklärungen abgegeben wurden; dies soll nun seit Einführung der Anlagenregisterverordnung (1.8.2014) auch rückwirkend gelten.

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