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01.03.2021 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

EEG 2021 Wasserkraft: „Warmer Regen“ für Wasserkraftanlagen?

Für bestimmte Wasserkraftanlagen beinhaltet das neue EEG 2021 in der Übergangsbestimmung des § 100 Absatz 7 sehr gute Neuigkeiten: Dort heißt es, dass bei Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 500 kW, die vor dem EEG 2021 in Betrieb genommen wurden, sich die Vergütung um 3 Cent pro Kilowattstundebis zum Ende der Vergütungsdauer der für die Anlage maßgeblichen EEG-Fassung erhöht. Sofern Anlagen keine Vergütungsdauerbegrenzung haben, erhalten sie diesen erhöhten Anspruch ab dem 01.01.2021 für volle 10 Kalenderjahre.

Betroffene Wasserkraftbetreiber sollten also – sofern sie dies noch nicht getan haben – den entsprechenden erhöhten Vergütungsanspruch beim zuständigen Netzbetreiber geltend machen.

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