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18.09.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Eigenstrom PV-Anlagen rechnen sich wieder?

Für neue EEG-Anlagen kann Eigenstrom zwar unter strengen Voraussetzungen genutzt werden, jedoch ist dafür eine EEG-Umlage zu zahlen. So muss jedes Jahr zum 28. Februar des Folgejahres zur Bundesnetzagentur und zum Netzbetreiber der Eigenstromverbrauch gemeldet werden und dafür die EEG-Umlage abgeführt werden. Erfolgt diese Meldung nicht fristgerecht, sind dramatische Sanktionen zu befürchten. 

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