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12.09.2017 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbschaft: Annehmen oder Ausschlagen?

Aufgrund der gesetzlichen Fristen bleibt den Erben wenig Zeit, um eine Erbschaft auszuschlagen. Gleichzeitig hat der Erbe vor der Annahme der Erbschaft kaum Möglichkeiten, sich über den Bestand und die Zusammensetzung des Nachlasses zu informieren. In der Regel beträgt die Ausschlagungsfrist nur sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalles und Kenntnis, weswegen man Erbe geworden ist. Wer ausschlagen will, muss neben der Ausschlagungsfrist zudem einige weitere Formalitäten beachten.

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