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16.08.2017 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Gemeinschaftliches Ehegattentestament – Vorsicht Bindungswirkung!

Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Ehegattentestaments, bei dem sich die Ehegatten wechselseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben benennen. Es ist zu beachten, dass mit diesem Testament eine Bindungswirkung generiert wird, die auch über den Tod hinaus fortbesteht. Außerdem sollte man sich auch über die Höhe der Vermögenswerte Gedanken machen, ob dadurch aufgrund der vorgegebenen Freibeträge möglicherweise eine sehr hohe Erbschaftsteuer generiert werden könnte.   

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