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17.02.2010 | Von: RAin Ulrike Specht

Gesetzentwurf: Bußgelder für Ratingagenturen

Die Bundesregierung hat am 15.02.2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Ratingagenturen bei Gesetzesverstößen mit Bußgeldern bis zu 1 Million Euro belegt werden können. Mit dem Ausführungsgesetzt zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.09.2009 über Ratingagenturen will die Bundesregierung Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen. Ratingagenturen hätten die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihre Ratings einfließen lassen und diese nicht rechtzeitig angepasst. Um dies künftig zu vermeiden sieht die EU-Ratingverordnung daher Maßnahmen in den Bereichen Interessenkonflikte, Ratingqualität, Transparenz und interne Führungsstruktur der Ratingagenturen vor. Gemäß dem Entwurf der Bundesregierung soll die BaFin künftig, bis zur Ablösung durch die neu zu schaffende Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) ab 01.01.2011, die in Deutschland zuständige Behörde für die Aufsicht über die Ratingagenturen sein. Die Regelungen sollen in das Wertpapierhandelsgesetz eingegliedert werden. Die Bestimmungen zur Finanzierung der Aufsicht werden im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz geregelt.

Ein Katalog an Bußgeldvorschriften soll bei Verstößen gegen die in der EU-Ratingverordnung geregelten Pflichten greifen und Bußgelder bis zu 1 Mio. Euro vorsehen. Bußgeld droht z. B. wenn eine Agentur ein Rating abgibt, obwohl ein Interessenkonflikt vorliegt oder wenn eine Agentur gegenüber dem demselben Unternehmen oder einem verbundenen Dritten sowohl Beratungs- als auch Ratingleistungen erbringt.

Zur Kontrolle müssen Ratingagenturen künftig einmal jährlich die Einhaltung der EU-Rating Verordnung durch einen von der BaFin beauftragten Prüfer prüfen lassen. Stellt der Prüfer schwerwiegende Verstöße gegen die in der Verordnung geregelten Pflichten fest, muss er die BaFin unverzüglich informieren. Zudem erhält die BaFin das Recht, Prüfungen auch ohne besonderen Anlass anzuordnen.

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