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15.03.2010 | Von: RAin Ulrike Specht

Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes

Das Bundesfinanzministerium legte vergangene Woche einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes vor. Ziel ist die Ergänzung der bestehenden Vorschriften, um Privatanlegern bessere Information zu ermöglichen und auch Aufsicht und professionellen Marktteilnehmern ein zutreffendes Bild über das Marktgeschehen zu vermitteln. Zudem sollen Risiken aus spekulativen Geschäften verringert werden. Das Bundeskabinett soll im Sommer über den Gesetzesentwurf beschließen.

Dies sind die Eckpunkte der geplanten Neuregelung:

  • Die Anlegerschutzbestimmungen im Grauen Kapitalmarkt sollen strenger gefasst werden.
  • Zur Vermeidung von Falschberatung sollen an Finanzdienstleistungsinstitute zusätzliche Anforderungen (fachliche Qualifikation und Weiterbildung) gestellt werden. Zudem sollen schärfere Sanktionen drohen.
  • Ungedeckte Leerverkäufe sollen verboten und Transparenzvorschriften für gedeckte Leerverkaufspositionen eingeführt werden.
  • Für Finanzinstrumente, die lediglich einen Zahlungsausgleich vorsehen, sollen zusätzliche Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten eingeführt werden, um das unbemerkte „Anschleichen“ an Unternehmen zu verhindern.
  • Weiter soll eine Mindesthaltefrist für offene Immobilienfonds eingeführt werden. Liquiditätsanforderungen bei geschlossenen Immobilienfonds sollen sich an der Dauer der Kündigungsfrist orientieren. Zudem soll eine geordnetes Abwicklungsverfahren für längerfristig ausgesetzte Immobilienfonds eingeführt werden.
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