Kontaktieren Sie uns!

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge aus folgenden Rechtsgebieten:

Blog

01.04.2008 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Gesetzgebungsverfahren EEG: Gegenäußerung der Bundesregierung

Die Gegenäusserung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzesentwurf zum neuen EEG liegt mittlerweile vor und kann als Bundestagsdrucksache 16/8393 oder hier auf unserer Seite abgerufen werden.

Die Bundesregierung hat die Vorschläge des Bundesrates dabei fast durchweg abgelehnt. Es gibt aber einige Ausnahmen, insbesondere im Bereich Biogas.

Die Bundesregierung will namentlich die Bitte des Bundesrates aufgreifen, zu prüfen, ob durch eine Anpassung der Vergütungsvorschriften Anreize für bedarfsorientierte Einspeisung gesetzt werden können. Der Vorschlag des Bundesrates lautete dabei, die Vergütung für Biogasanlagen in der Zeit von 6 Uhr bis 22 Uhr um 2,0 ct/kWh zu erhöhen und in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr um 4,0 ct/kWh zu senken. Die Bundesregierung will diesen Vorschlag im Rahmen ihrer Bemühungen, Anreize zur besseren Systemintegration zu setzen, berücksichtigen.

Zugestimmt hat die Bundesregierung auch dem Vorschlag, Masserüben und Zuckerrüben in die Positivliste zum NaWaRo-Bonus aufzunehmen.

Ebenfalls Zustimmung hat die Kritik des Bundesrates an der Verständlichkeit des Gesetzesentwurfes gefunden. Die Bundesregierung hat Besserung gelobt und will darauf achten, dass das Gesetz transparenter und widerspruchsfrei gestaltet wird. Es fragt sich allerdings, warum nicht schon der Kabinettsentwurf diesen meines Erachtens nach selbstverständlichen Anforderungen entsprach.

Der Bundesrat hatte auch gerügt, dass durch die Anwendbarkeit des § 19 EEG-Entwurf auf Altanlagen der Bestandsschutz der Anlagenbetreiber umgangen wird. Der § 19 EEG-Entwurf sollte daher in die Liste der Vorschriften aufgenommen werden, die nicht auf Altanlagen Anwendung finden sollen. Die Bundesregierung hat den Vorschlag nicht abgelehnt, aber auch nicht zugestimmt. Es soll lediglich geprüft werden, wie "unerwünschte Folgen" für Altanlagen ausgeschlossen werden können. Diese Zusage wird aber wieder relativiert, dass an anderer Stelle des Dokuments die schon in der Gesetzesbegründung erwähnte Auffassung wiederholt wird, dass schon nach geltendem Recht die Errichtung mehrerer anlagen an einem Standort "rechtsmißbräuchlich" sei. Für die betroffenen Anlagenbetreiber kann also nach wie vor keine Entwarnung gegeben werden. Es bleibt zu hoffen, dass der Bundestag sich hier dem - aus meiner Sicht auch verfassungsrechtlich zwingenden - Vorschlag des Bundesrates anschliesst und den Bestandsschutz für Altanlagen eindeutig und unmissverständlich im Gesetz festschreibt.

Abgelehnt hat die Bundesregierung auch den Vorschlag des Bundesrates zum sog. "Güllebonus", der für einige Aufregung gesorgt hat, weil der Bundesrat bei seinem Änderungsvorschlag - vermutlich versehentlich - auch die Erhöhung des NaWaRo-Bonus von 6,0 ct/kWh auf 8,0 ct/kWh gestrichen hätte. In der Sache selbst ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Förderung für Güllenutzung auf Kleinanlagen begrenzt bleiben sollte, um Gülletransporte über weite Strecken zu vermeiden.

zurück zur Übersicht
Teilen:
nach oben scrollen