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21.02.2008 | Von: Rechtsanwältin Andrea Pfundstein

Gravierende Veränderung im Statusfeststellungsverfahren nach SGB IV

Wenn Zweifel hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Einordnung einer Erwerbstätigkeit als selbständige Tätigkeit oder abhängige Beschäftigung bestehen, verschafft das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a Absatz 1 Satz 1 SGB IV, durchzuführen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV), hierüber Rechtssicherheit für die Beteiligten.

Mit Wirkung ab dem 01.01.08 sind die Regelungen der § 7b und 7c SGB IV weggefallen, die bei Feststellung einer Beitragspflicht diese der Höhe nach auf den Tag der Feststellung und Bekanntgabe dieser Entscheidung begrenzt haben.

Neu und mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden ist damit, dass die Versicherungs- und Beitragspflicht mit dem Datum der Beschäftigungsaufnahme beginnt. Dies betrifft somit die sog. Scheinselbständigen, aber auch geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH.

Unsicherheiten über den eigenen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Status sollten daher möglichst vor Vertragsbeginn ausgeräumt oder mindestens zeitnah geklärt werden.

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