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30.09.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

Güllebonus und kontinuierlicher Gülleeinsatz

Güllebonus und kontinuierlicher Gülleeinsatz bei Biogasanlagen

Güllebonus und kontinuierlicher Gülleeinsatz bei Biogasanlagen

Viele Biogasanlagen erhalten den sogenannten Güllebonus, wenn sie – so die gesetzliche Vorgabe – „jederzeit“ einen Gülleanteil von mindestens 30 Masseprozenten aufweisen. In der umweltgutachterlichen Praxis – jährlich muss ein Umweltgutachter den entsprechenden Mindestanteil bestätigen, damit der Netzbetreiber den Güllebonus auszahlt – hat sich die Vorgabe herausgebildet, dass mit „jederzeit“ letztlich jeder Tag gemeint ist, sodass an keinem Tag weniger als 30 Masseprozent Gülle in die Biogasanlage eingebracht werden dürften.

Mit eben dieser Frage hatte sich das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu beschäftigen und dieser strengen Vorgabe eine klare Absage erteilt. Vielmehr erklärt das Gericht, dass im Wege der Gesetzes-auslegung die Regelungen zum Güllebonus nur dahingehend verstanden werden könnten, dass es für die Inanspruchnahme des Bonus allein auf die Zusammensetzung im Fermenter ankommen kann, der „jederzeit“ und konstant einen Gülleanteil von mindestens 30 Masseprozent aufweisen müsse. Hingegen könne es keine Anspruchsvoraussetzung sein, dass der Anlage kontinuierlich ein Gülleanteil von mindestens 30 % als täglicher Input zugeführt wurde. Damit kann der Gülleanteil am Substratgemisch im Fermenter in bestimmten Fällen auch dann „jederzeit“ mindestens 30 Masseprozent betragen, wenn der Anteil an den jeweils in den Fermenter eingebrachten Substratmenge zeitweise unter 30 Masseprozent liegt. Die Betrachtung des Gülleanteils im Substratgemisch im Fermenter kann insoweit Schwankungen im Gülleeinsatz also ohne weiteres ausgleichen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Forderung nach einem täglichen Mindestgülleeinsatz rechtlich nicht haltbar ist, sodass im Ergebnis ein gewisser „Puffer“ an Gülle im Fermenter aufgebaut und zu einem späteren Zeitpunkt auch tatsächlich ausgenutzt werden kann. In der Praxis ist allerdings zu großer Vorsicht zu raten: Entscheidend ist, dass zu keinem Zeitpunkt weniger als 30 Masseprozent Gülle im Fermentersystem vorhanden ist.

Fazit

Den Anlagenbetreibern ist zu empfehlen, weiterhin täglich mindestens 30 Masseprozent Gülle einzusetzen. Sofern hier im Einzelfall ein Fehler unterläuft oder aus anderen Gründen (z. B. Pumpenausfall etc.) einen oder gar mehrere Tage kein Gülleeinsatz erfolgt ist, kann über das hier vorliegende Grundsatzurteil gleichwohl der Anspruch auf den Güllebonus weiter aufrecht erhalten werden, sofern insgesamt im Fermentersystem jederzeit die 30 Masseprozent vorhanden waren.

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