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06.10.2017 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Haftung des Erben

Wenn ein Erbe die Erbschaft annimmt, haftet er grundsätzlich für die Schulden des Verstorbenen auch mit seinem Privatvermögen. Kann der Erbe die Haftung auf den Nachlass beschränken?

Der Erbe hat nur wenige Wochen Zeit, um eine Erbschaft auszuschlagen. In der Regel verbleibt in dieser kurzen Zeit keine Möglichkeit, um umfassend Informationen über den Nachlass zu erhalten. Damit ein Erbe, der befürchten muss, dass der Erblasser hohe Schulden oder gar einen überschuldeten Nachlass hinterlässt, nicht voreilig ausschlagen muss, um seine Haftung zu vermeiden, bietet das Gesetz zur Haftungsbeschränkung des Erben auf den Nachlass verschiedene Möglichkeiten. Dazu gehört u. a. das Nachlassinsolvenzverfahren oder die Nachlassverwaltung. Darüber hinaus kann der Erbe unter Umständen auch die Dürftigkeitseinrede erheben. Welche Aspekte der Erbe dabei beachten muss, erfahren Sie in diesem Videoblog.

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