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11.03.2009 | Von: Rechtsanwältin Andrea Pfundstein

Honorarverluste für Bayerns Ärzte

Die Kassenärztliche Vereinigung in Bayern hat entgegen der KV's in anderen Bundesländern noch keine vertragliche Vereinbarung über ein Honorarstützung der bayerischen Kassenärzte getroffen. In den Beschlüssen des Bewertungsausschusses ist bislang vorgesehen, dass erst ab einer Honorareinbuße von mehr als 15 Prozent eine finanzielle Unterstützung seitens der KV vorgesehen ist. In einigen Bundesländern wurden diese Verlustgrenzen nun auf 10 und zum Teil 5 Prozent (KV Nordrhein und Westfalen-Lippe) herabgesetzt.

Eine Möglichkeit, das Regelleistungsvolumen auszuweiten, besteht nach wie vor über die Anerkennung von Praxisbesonderheiten. Bislang besteht die Grenze von 30 Prozent Fallwertüberschreitung, dies scheint nun in vielen KV's zu kippen.

Der Rat an die vom RLV betroffenen Ärzte kann daher nur lauten, in jedem Einzelfall Praxisbesonderheiten geltend zu machen. Es besteht bislang keine durchgängige Linie, anhand derer eine definitive Aussage über die Erfolgsaussichten dieser Begründungen festgemacht werden kann.

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