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25.11.2007 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

KWK-Bonus im neuen EEG 2009

Der Referentenentwurf für die im Jahr 2009 geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist nun bereits seit einiger Zeit bekannt, mittlerweile ist er auch auf der Seite des Bundesumweltministeriums zum Download abrufbar. Meiner bisherigen Erfahrung nach entstehen die meisten Fragen und auch die häufigsten Missverständnisse zum neuen Gesetz im Zusammenhang mit dem KWK-Bonus, der von 2 ct/kWh auf 3 ct/kWh steigen soll.

Daher fasse ich an dieser Stelle kurz die wichtigsten Neuerungen im Referentenentwurf zusammen:

- Der KWK-Bonus nach dem EEG-Entwurf kann nur von Neuanlagen beansprucht werden, also Anlagen, die nach dem 1.1.2009 erstmals in Betrieb gehen.

- Altanlagen, die bereits vor dem 1.1.2004 in Betrieb gegangen sind, können ebenfalls den Bonus beanspruchen, wenn sie nach dem 1.1.2009 erstmals im gekoppelten Betrieb gefahren werden.

- Anlagen, die bereits jetzt den KWK-Bonus nach dem EEG 2004 erhalten, können nicht auf die neuen Regelungen wechseln. Es gibt insbesondere keine Möglichkeit mehr, Neuanlage durch Modernisierung zu werden.

- Der Anspruch auf den KWK-Bonus für Neuanlagen besteht nur dann, wenn durch ein Gutachten nachgewiesen wird, dass fossile Energieträger ersetzt werden und die Mehrkosten für die Wärmenutzung mindestens 100 Euro pro kW thermisch betragen.

- Kein Anspruch auf den KWK-Bonus besteht, wenn die Wärme zur Stallheizung, in Gewächshäusern, zur Brennstofftrocknung oder in nachverstromenden Einheiten eingesetzt wird.

Aus meiner Sicht bleibt zu hoffen, dass hier im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen erfolgen. Zumindest sollten die Einschränkungen bei den Nutzungen gelockert werden. Es ergibt keinen Sinn, dass die Heizung beispielsweise eines Masthähnchenstalls nicht mehr gefördert wird, obwohl dadurch wahrscheinlich sogar mehr fossile Energieträger eingespart werden als durch die Beheizung eines Wohnhauses. Sinnvoll wäre zudem ein Wahlrecht des Anlagenbetreibers, zur neuen Regelung zu wechseln, wenn dafür die strengeren Voraussetzungen eingehalten werden.

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