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10.04.2008 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl

LG Halle- Urteil zur (Un)Zulässigkeit von Betriebshilfsstoffen in Biogasanlagen aufgehoben

Das OLG Naumburg hat mit seiner Entscheidung vom 27.03.2008 das Urteil des LG Halle aufgehoben, wonach beim Einsatz von anorganischen Stoffen in Biogasanlagen (insbesondere: Enzyme, Betriebshilfsstoffe) nicht nur der NaWaRo-Bonus, sondern der gesamte Vergütungsanspruch nach dem EEG entfallen sollte. Das OLG hat im konkreten Fall den Netzbetreiber dazu verurteilt, auch im Falle des Einsatzes des Produkts "meth-max" die EEG-Vergütung inklusive des NaWaRo-Bonus weiter zu bezahlen. Damit kann für den Einsatz von Betriebshilfsstoffen auch in der Vergangenheit und im Jahr 2008 Entwarnung gegeben werden. Der neue Gesetzesentwurf zum EEG, der ab 01.01.2009 gelten soll, beinhaltet in der Begründung ohnehin bereits die Aussage, dass solche Betriebshilfsstoffe sowohl für die generelle Vergütung, als auch für den NaWaRo-Bonus unschädlich sind, wenn aus ihnen selbst heraus keine nennenswerte Gas- oder Stromproduktion erfolgen kann.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

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