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14.04.2010 | Von: Rechtsanwältin Andrea Pfundstein

Neue Richtlinien für Ärzte zur Verschlüsselung von Diagnosen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf neue Richtlinien zur Kodierung von Diagnosen geeinigt. Die Kodierung von Diagnosen ist nach der derzeit geltenden ICD-10 seit 10 Jahren Pflicht für Vertragsärzte. Die ICD - Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme - wird von der WHO stetig weiterentwickelt und ist derzeit in ihrer 10.Version gültig.

Die neuen Richtlinien bedeuten einerseits einen erheblichen Eingriff in die Struktur der Praxissoftware, die Ärzte bei der Verschlüsselung von Diagnosen unterstützt. Die Softwareanbieter müssen ihre Programme von der KVB neu zertifizieren lassen.

Andererseits müssen die Ärzte sich mit dem 161 Seiten umfassenden Werk vertraut machen. Denn die Kodierrichtlinien schränken den Ermessensspielraum der Ärzte bei der Diagnoseverschlüsselung erheblich ein. Und diese ist spätestens seit der Einführung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs Anfang 2009 mitentscheidend für die Vergütung der Ärzte, hängt doch die Höhe der Zuweisungen an die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds und damit das zu verteilende Finanzvolumen davon ab.

Ab dem 01.07.2010 testen ausschließlich die niedergelassenen Ärzte in Bayern die neuen Kodierrichtlinien. Deren Erfahrungen sollen in der Version 2011 der Kodierrichtlinien noch Berücksichtigung finden. Ab Januar 2011 gelten die Richtlinien dann für alle Ärzte bundesweit.

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