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12.01.2008 | Von: Rechtsanwalt Daniel Paluka

Neue VVG ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten

Am 01.01.2008 ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten. Es löst das bisherige VVG ab, das weitgehend aus dem Jahr 1908 stammte. 

Die lange vorbereitete Reform bringt weitreichende Änderungen sowohl für Versicherte, als auch für die Versicherungsgesellschaften und den Versicherungsvertrieb mit sich. Ziel der Modernisierung des Versichungsvertragsrechts war dabei vorrangig die Stärkung der Rechte der Verbraucher und eine höhere Transparenz der Beziehung zwischen Kunde und Versicherer. 

Insbesondere der Versicherungsvertrieb muss sich durch die Reform auf völlig neue Arbeitsabläufe einstellen. Die nochmals erweiterten Beratungs-, Aufklärungs- und Informationspflichten erfordern ebenso wie die Abschaffung des Policenmodells eine vollständige Neustrukturierung der Vertriebstätigkeit.

Die PS&P Bildungsgesellschaft bietet am 31.01.2008 um 18 Uhr ein einführendes Seminar mit dem Thema "Das neue VVG – Anforderungen an den Versicherungsvertrieb" an. Referent ist RA Daniel Paluka, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

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