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20.03.2008 | Von: Rechtsanwalt Dr. Elmar Killinger

Pflegereform 2008 – Auswirkungen für Arbeitgeber/-nehmer und Pflegeheime

Der Bundestag hat am 14.03.2008 nach längerem Hin und Her die geplante Pflegereform verabschiedet. Sofern das Gesetz den Bundesrat im April 2008 passiert, wird es im Juli 2008 in Kraft treten.

Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist insbesondere die Einführung des Pflegezeitgesetzes von Bedeutung. Ganz nach dem Vorbild der Elternzeit sollen Arbeitnehmer, die pflegebedürftige Angehörige haben, einen Anspruch auf eine Pflegezeit, d. h. auf Freistellung von der Arbeitspflicht, erhalten. Diese kann auf Antrag des Arbeitnehmers maximal sechs Monate betragen. In akuten Pflegefällen kann der Arbeitnehmer allerdings auch kurzfristig und unbürokratisch eine Freistellung von bis zu 10 Tagen verlangen. Während der Pflegezeit besteht für den Arbeitgeber keine Lohnfortzahlungspflicht. Wie auch die Elternzeit kann die Pflegezeit voll oder auch nur teilweise angetreten werden, indem beispielsweise ein Vollzeitbeschäftigter in Teilzeitarbeit wechselt.

Für Betreuungseinrichtungen ist der neu eingeführte "Pflege TÜV" von Interesse. Die Regierung will hiermit dem schlechten Image der Pflegeheime und sonstigen Betreuungseinrichtungen begegnen. Die Betreuungseinrichtungen sollen nun mindestens einmal jährlich durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kontrolliert werden. Bisher war im Schnitt nur alle fünf Jahre mit einer Kontrolle zu rechnen. Neu ist auch, dass der MDK nicht nur die Organisation in den Betreuungseinrichtungen überprüfen soll, sondern auch den Zustand der Betreuten selbst. Die Ergebnisse des Prüfberichts waren bisher nur intern und den betroffenen Heimen zugänglich. In Zukunft sollen diese Prüfberichte aus Gründen der Transparenz veröffentlicht werden. Was als Sanktion für schlecht geführte Heime gedacht ist, kann sich für Heime, die schon bisher gut geführt wurden, als neue Werbeplattform erweisen.

Insgesamt sollen mit der Reform die Leistungen der Pflegeversicherung angehoben werden. Beispielsweise sollen die Leistungen der Pflegestufe I von 384,00 € auf 450,00 €, der Pflegestufe II von 921,00 € auf 1100,00 € und der Pflegestufe III von 1432,00 € auf 1550,00 € angehoben werden. Verbunden mit den Leistungssteigerungen ist eine Beitragserhöhung um 0,25 %. Damit sollen allerdings die Leistungen der Pflegekasse bis ins Jahr 2014 gedeckt sein. Neu eingeführt werden ferner so genannte "Pflegestützpunkte", die weit reichende Beratungsleistungen und Hilfestellungen für Betroffene und ihre Angehörigen anbieten sollen. Hierfür sollen insbesondere "Fallmanager" zur Verfügung stehen, die konkrete fallbezogene Beratungsleistungen erbringen und bei der Antragstellung helfen. Die Einrichtung der Pflegestützpunkte bleibt allerdings den einzelnen Bundesländern überlassen, so dass insoweit die tatsächliche Entwicklung abzuwarten bleibt.

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