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13.12.2007 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Rauchverbot in Bayern kommt

Der Bayerische Landtag hat in seiner gestrigen Sitzung ein Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Ab dem 1.1.2008 wird in Bayern das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden, Gaststätten, Restaurants und Bierzelten verboten sein. Ausnahmen gibt es für geschlossene Gesellschaften, Biergärten und Strassencafes. In öffentlichen Gebäuden sind zudem diejenigen vom Rauchverbot ausgenommen, die sich dort nicht freiwillig aufhalten: Psychatriepatienten und Häftlinge.

Das Gesetz wurde von Protesten von Gastwirten begleitet, die Umsatzeinbußen befürchten. Dennoch hat die CSU-Mehrheit keine Ausnahmen für Bierzelte oder Raucherräume zugelassen.

Der Gesetzestext selbst ist im Internet noch nicht zu finden, die Eckpunkte lassen sich aber der offiziellen Presseerklärung des Landtags entnehmen.

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