Kontaktieren Sie uns!

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge aus folgenden Rechtsgebieten:

Blog

14.11.2007 | Von: Rechtsanwältin Andrea Pfundstein

Richtgrößenprüfungen und Regress-Bescheide gegen Vertragsärzte

Neue gesetzliche Vorgaben zwingen die Prüfgremien der Kassenärztlichen Vereinigungen,  noch bis Ende des Jahres 2007 schnell zu handeln und sorgen so für eine Flut von Regressbescheiden gegen Vertragsärzte.

Nach § 106 Abs. 2 Satz 7 SGB V muss die Festsetzung eines den gesetzlichen Krankenkassen zu erstattenden Mehraufwandes nach Absatz 5 a
(Richtgrößenprüfung) innerhalb von zwei Jahren nach Ende des geprüften Verordnungszeitraums erfolgen. Diese Regelung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Betroffen sind damit ärztliche Verordnungen bis einschließlich 2005 oder früher. 

Schon geringe Überschreitungswerte, die sich nicht durch Praxisbesonderheiten begründen lassen, werden zum Anlass einer umfassenden Wirtschaftlichkeitsprüfung genommen. Vertragsärzte sollten daher die Daten und Unterlagen aus dem Prüfungsverfahren sehr sorgfältig und mit Hilfe der eigenen Praxis-EDV prüfen. Begründete Zweifel an den statistischen Grundlagen können eine Entscheidung zu Gunsten des Vertragsarztes herbeiführen.

Die PS& P Bildung GmbH bietet weitere Informationen für Vertragsärzte am
12.12.2007 „Arztpraxisverkauf und Bewertung“ sowie am 23.01.2008 „Kostensparmodell MVZ ? Chancen und Risiken aus rechtlicher Sicht.“ 

zurück zur Übersicht
Teilen:
nach oben scrollen