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21.03.2017 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Sportwagen statt Erbe!? – Ein sittenwidriger Erbverzicht

Ein Zahnarzt hat seinen 18-jährigen Sohn dazu ermutigt, einen Erb- und Pflichtteilsverzicht notariell beglaubigen zu lassen. Darin wurde festgehalten, dass der Sohn auf seine Erb- und Pflichtteilsansprüche aus dem späteren Nachlass seines Vaters verzichtet und im Gegenzug den Sportwagen seines Vaters erhält. Die Übertragung des Sportwagens stand dabei aber noch unter der Bedingung, dass der Sohn das 25. Lebensjahr vollendet und seine Ausbildung zum Zahntechnikergesellen und Zahntechnikermeister mit Bestnoten abgeschlossen hat.

Kurz nach der notariellen Beurkundung des umfassenden Erb- und Pflichtteilsverzichts bereute der 18-jährige seinen Entschluss und reichte Klage gegen seinen Vater ein, da der Vertrag seiner Meinung nach einen sittenwidrigen Verzicht darstellte und dieser somit nichtig sei. Das Oberlandesgericht Hamm gab dem Sohn Recht (OLG Hamm Urteil v. 08.11.2016, AZ.: 10 U 36/15). Der Vertrag schränke ihn in seinen Persönlichkeitsrechten ein, da eine berufliche Umorientierung zwangsläufig mit einem umfassenden Erbverzicht einhergehen würde und der Anspruch auf den Sportwagen erlöschen würde, sofern auch nur eine einzige Vertragsbedingung nicht eingehalten werde könne. Zudem habe der Vater die Unerfahrenheit seines damals 18-jährigen Sohnes ausgenutzt und den Eindruck erweckt, es handle sich um ein Geburtstagsgeschenk, was somit eine Ablehnung des Vertragsangebots emotional erschwert hätte. Der Vater habe bewusst das Erreichen der Volljährigkeit seines Sohnes abgewartet, sodass weder dessen Mutter noch das Familiengericht der notariellen Beurku

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