Kontaktieren Sie uns!

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge aus folgenden Rechtsgebieten:

Blog

14.12.2007 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Testamentsvollstreckung zeitlich begrenzt

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.12.2007 (Az. IV ZR 275/06) entschieden, dass die Testamentsvollstreckung über die Dauer von 30 Jahren hinaus zeitlich beschränkt ist. Bei Tod oder Wegfall eines Testamentsvollstreckers aus anderen Gründen kann nicht beliebig oft ein Nachfolger bestellt werden. Denn gemäß den gesetzlichen Regelungen kann die Testamentsvollstreckung für eine Dauer von höchstens 30 Jahren angeordnet werden. Einzige Ausnahme solle die testamentarische Anordnung bleiben, wonach die Verwaltungstestamentsvollstreckung bis zum Tod des Testamentsvollstreckers angeordnet werden kann. Verstirbt der benannte Testamentsvollstrecker, so kann ein Nachfolger nur dann bestellt werden, wenn seit dem Erbfall noch nicht 30 Jahre vergangen sind.

zurück zur Übersicht
Teilen:
nach oben scrollen