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30.01.2008 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Veröffentlichung von EEG-Daten im Internet

Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2006 eine kleine Novelle des EEG beschlossen und verabschiedet. Dabei wurde der neue § 14a EEG ins Gesetz eingefügt, der Mitteilungspflichten zwischen Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und vorgelagerten Übertragungsnetzbetreibern genau regelt. Ein Betreiber einer EEG-Anlage hat gem. § 14a Abs. 2 EEG die Verpflichtung, dem Netzbetreiber die Leistung und den Standort der Anlage mitzuteilen und bei Biomasseanlagen, ob  ein Anspruch auf einen Bonus zur Vergütung besteht. Ausserdem müssen bis zum Stichtag 28.02. jeden Jahres die abrechnungsrelevanten Daten mitgeteilt werden, also insbesondere die Strommenge und die entsprechend § 8 Abs. 3 EEG genutzte Wärmemenge. Diese Daten müssen dann vom Netzbetreiber an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber zur Durchführung des Belastungsausgleichs weitergegeben werden.

Desweiteren bestimmt § 15 Abs. 2 EEG, dass die Daten von den Netzbetreibern unverzüglich im Internet veröffentlicht werden müssen.

Über einen Beitrag im energynet-blog bin ich darauf aufmerksam geworden, dass einer der vier grossen ÜNBs, nämlich Vattenfall, dieser Verpflichtung durch eine eigene Seite nachgekommen ist und die Daten sämtlicher Anlagen im Netzgebiet dort auch zum download zur Verfügung stehen.

Die Daten sind allerdings nach einem kurzen Test noch nicht besonders brauchbar: Ich konnte bisher keine mir bekannte Anlage in der Datei wiederfinden. Vor allem die envia scheint Ihre Verpflichtung, die Anlagendaten weiterzugeben, nicht besonders ernst zu nehmen. Sämtliche Angaben zu Anlagen aus dem Netz der envia Netz GmbH beziehen sich auf "Dummys" und nicht auf reale Anlagen.

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