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18.04.2008 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Verwaltungsgericht erlaubt vorerst Raucherclub

In Bayern ist wie in vielen anderen Bundesländern Anfang diesen Jahres ein Gesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft getreten. Das Gesetz verbietet das Rauchen in Gaststätten mit Ausnahme geschlossener Gesellschaften. Einige Gastwirte haben daraufhin ihre Lokale zur permanenten geschlossenen Gesellschaft erklärt und gewähren nur Mitgliedern von eigens gegründeten Clubs Zutritt, um das Rauchverbot zu umgehen. Mit dieser Praxis hatte sich das Verwaltungsgericht München zu beschäftigen und hat in einer Eilentscheidung vorläufig einen Gastwirt aus Freising gewähren lassen.

Damit ist noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Raucherclubs zulässig sind oder nicht. Die Eilentscheidung gilt nur bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, das Gericht hat die Erfolgsaussichten ausdrücklich offen gelassen. Das Thema bleibt also auch jenseits der angekündigten Verfassungsbeschwerden, die der Verein zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur initiieren will, juristisch spannend.

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