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02.08.2017 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl
Voraussetzungen von Bestands-BGA für Teilnahme an (Folge-)Ausschreibung
Jede Biogasanlage kann in die Ausschreibung gehen, ohne dass im Vorfeld schon Änderungen an Anlage oder Anlagenbetrieb vorgenommen werden müssten. Wenn sie jedoch den Zuschlag erhält und in die neue Vergütung wechseln will, ist eine Vielzahl an Voraussetzungen zu beachten, da die Anlage ab dem Wechsel als Neuanlage gilt und alle Vorgaben des EEG 2017 einzuhalten sind.
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