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21.12.2009 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat verabschiedet

Der Bundesrat hat am Freitag, den 18.12.2009, dem Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zugestimmt.

Damit können sowohl die geplante Übergangsregelung im EEG für modulare Anlagen als auch die vorgesehenen Änderungen im Erbrecht wie geplant in Kraft treten. Formal ist dazu allerdings noch die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und die Verkündung im Bundesgesetzblatt erforderlich. 

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