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26.09.2017 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Wer ist zuständig für Nachlasssachen?

In den Bundesländern, ausgenommen Baden-Württemberg, werden Nachlasssachen bei den Amtsgerichten geregelt. Welche Aufgaben das Nachlassgericht hat, wird in der Praxis häufig falsch interpretiert. So ist es zum Beispiel nicht die Aufgabe der Nachlassgerichte, im Streitfall die endgültige Erbfolge festzulegen. Dies muss im Zweifel vor den Landgerichten im Rahmen einer Erbenfeststellungsklage geklärt werden. Aufgabe der Nachlassgerichte ist u. a. die Information der nächsten Angehörigen, Aufforderung zur Ablieferung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen. 

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