Kontaktieren Sie uns!

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge aus folgenden Rechtsgebieten:

Blog

18.03.2008 | Von: Rechtsanwältin Andrea Pfundstein

Widerruflicher Vergleich zum Anspruch auf Gefährdungsbeurteilung - BAG 9 AZR 1117/06

Es bleibt spannend - im heutigen Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (vgl. blog vom 17.03.08) über die Frage, ob einem Arbeitnehmer ein individualrechtlicher Anspruch auf die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung i.S.d. § 5 ArbSchG zusteht, wurde ein widerruflicher Vergleich geschlossen.

Sollte bis zum Ablauf des 01.04.08 kein Widerruf durch die Parteien erfolgen, findet das Verfahren damit sein Ende. 

Den Betrieben würde dann vorerst keine höchstrichterliche Rechtsprechung zur Verfügung stehen, die diese Frage eindeutig klärt.

Man kann darüber spekulieren, welche Gründe zu diesem Vergleich geführt haben. Mag die Arbeitgeberseite das Risiko einer wichtigen Entscheidung (mit erheblichen Konsequenzen) zu ihren Lasten befürchten, mag sie andererseits teilweise berechtigte Belange des Arbeitnehmers und die eigenen Fürsorgepflichten sehen - beides kann dazu beigetragen haben ebenso wie die Riskikoabwägung auf Arbeitnehmer-/Klägerseite.

Mindestens bis zum 02.04.08 heißt es für die Arbeitgeber, den Arbeitsschutz im Betrieb ernstzunehmen und die gesetzlichen Vorgaben zügig umzusetzen.

zurück zur Übersicht
Teilen:
nach oben scrollen