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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

27.05.2009 | Von: Rechtsanwältin Andrea Pfundstein

Altersdiskriminierung durch Abfindungsstaffelung

Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschied mit Urteil vom 26.05.2009 über die Zulässigkeit einer Sozialplanregelung mit abgestaffelten Abfindungen nach Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmer. Danach darf ein Sozialplan vorsehen, dass über 59 Jahre alte Arbeitnehmer einer anderen Berechnungsformel unterliegen und dadurch einen Anspruch auf eine geringere Abfindung haben als jüngere Mitarbeiter. Auch können rentenberechtigte Mitarbeiter von Sozialplanleistungen völlig ausgeschlossen sein. § 10 S. 3 Nr. 6 AGG rechtfertigt eine derartige Ungleichbehandlung. "Es entspricht einem allgemeinen sozialpolitischen Interesse, dass Sozialpläne danach unterscheiden können, welche wirtschaftlichen Nachteile den Arbeitnehmern drohen, die durch eine Betriebsänderung ihren Arbeitsplatz verlieren. Diese Nachteile können mit steigendem Lebensalter zunächst zunehmen, weil damit die Gefahr längerer Arbeitslosigkeit typischerweise wächst und können geringer sein, wenn Arbeitnehmer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld in der Lage sind, Altersrente in Anspruch zu nehmen", so der 1.Senat des BAG in einer Pressemitteilung zum Verfahren vom heutigen Tage.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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