Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

29.03.2018 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Bestandsübertragung in der Versicherungsvermittlung

So können Sie Ihre Bestände sicher übertragen bzw. erwerben!

Vorvertrag abschließen

Das wichtigste bei einer Bestandsübertragung ist, dass Sie sich im Vorfeld einen guten Ablaufplan überlegen. Für Sie als Veräußerer ist es besonders wichtig, einen Vorvertrag zu schließen, sobald Sie mit potenziellen Erwerbern in die Verhandlungen gehen. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die Sie im Laufe der Vertragsverhandlungen offen legen, während und auch nach den Vertragsverhandlungen gesichert bleiben. Zudem können Sie dem Erwerber verbieten, die Daten für sich selbst oder Dritte zu nutzen.

Bestand bewerten

Sie müssen sich als Verkäufer natürlich auch überlegen, was Ihr Bestand wert ist und binnen welcher Zeit Sie diesen veräußern möchten. Eventuell ist es sinnvoll, einen externen Dienstleister hinzuzuziehen, um den Bestand objektiv bewerten zu lassen. Möchten Sie einen Bestand erwerben, sollten Sie im Vorfeld genau prüfen und kritisch hinterfragen, wie sich der Bestand zusammensetzt und welcher Preis dafür gerechtfertigt ist. Betrachten Sie dabei nicht nur die bisherigen Provisionen, sondern auch die Versicherungssparten, die Relation zwischen Anzahl der Kunden und dem Vertragsbestand, etc.

Was soll genau erworben/veräußert werden?

Sie sollten sich sowohl als Erbwerber als auch Veräußerer darüber Gedanken machen, was genau erworben werden kann bzw. veräußert werden soll: der gesamte Bestand, einzelne Verträge bzw. bestimmte Sparten oder das gesamte Maklerunternehmen bzw. Unternehmensanteile.

Rechtzeitig fachlichen Rat einholen

Holen Sie sich am besten rechtzeitig rechtlichen und auch steuerrechtlichen Rat, damit Sie für Ihre Bestandsübertragung sicher aufgestellt sind. Bei Fragen und konkreten Beratungsbedarf sind wir selbstverständlich jederzeit gerne für Sie da!

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitende Partnerin

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
Ulrike Specht

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen