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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

07.07.2014 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Bundestag verabschiedet Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG)

Am 04.07.2014 hat der Bundestag das LVRG verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen die gesetzlichen Vorgaben für Lebensversicherungen an die Risiken eines lang anhaltenden Niedrigzinsumfeldes angepasst werden.

Kernpunkt des LVRG ist, die Versicherer zu mehr Kostentransparenz zu verpflichten. Anders als ursprünglich geplant, soll dies jedoch aufgrund der Unterschiedlichkeit der Versicherungsvertriebswege nicht durch Offenlegung der Abschlussprovisionen in Euro erreicht werden. Vielmehr müssen künftig die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben werden. Damit ist nicht nur die an den jeweiligen Vermittler zu zahlende Provision darzulegen, sondern auch sonstige Kosten, die beispielsweise beim Versicherer im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrags anfallen. 

Ökonomisch ungerechtfertigte Mittelabflüsse werden untersagt, soweit sie die Erfüllbarkeit von Garantiezusagen gefährden. Ebenfalls zum Schutz der Erfüllbarkeit der Garantiezusagen noch laufender Versicherungsverträge werden ausscheidende Versicherungsnehmer in Zukunft in geringerem Maße an Bewertungsreserven beteiligt. Bei neu geschlossenen Lebensversicherungsverträgen soll der garantierte Zins von vornherein niedriger bemessen werden als in der Vergangenheit üblich.

Eine Übergangsfrist ist in dem Gesetz nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass die Neuregelungen am Tag nach der Veröffentlichung des LVRG im Bundesgesetzblatt in Kraft treten und alle Versicherungsnehmer betreffen, die in diesem Zeitpunkt Versicherungsnehmer sind oder es später werden.

Ulrike Specht
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Erbrecht

Regensburg, den 07.07.2014

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Ulrike Specht

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