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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

10.11.2015 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbrecht: Fiskus als Erbschaftsbesitzer muss Zinsen herausgeben

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Az. IV ZR 438/14), dass der Erbe gegen den Fiskus, der zunächst Erbschaftsbesitzer ist, neben dem Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses auch die Zahlung von Zinsen geltend machen kann.

Die Erblasserin verstarb im Jahr 1980. Gesetzliche Erben konnten nicht ermittelt werden, sodass der Fiskus als gesetzlicher Erbe festgestellt wurde und dieser den Geldbetrag aus der Erbschaft in Besitz nahm. Später konnten im Erbenfeststellungsverfahren die nächsten Verwandten als Erben ermittelt werden. Diese machten gegen den Fiskus die auf den Geldbetrag aus der Erbschaft angefallenen Zinsen in Höhe von 4 % jährlich seit in Besitznahme des Geldbetrags durch den Fiskus.

Der BGH hat diesen Zinsanspruch bestätigt. Der Anspruch des Erben gegen den Erbschaftsbesitzer, hier der Fiskus, erfasse auch die Zinsen.

Regensburg, den 10.11.2015

Ulrike Specht
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
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Ulrike Specht

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