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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

19.09.2014 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbschaft- und Schenkungsteuer: Urteil des EuGH

Gemäß der Entscheidung des EuGH (Az. C-211/13) verstoßen die bis 07.12.2011 geltenden Regelungen, wonach bei der Erbschaft oder Schenkung einer Immobilie Ausländern geringere erbschaft-/schenkungsteuerliche Freibeträge gewährt werden, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.

Der EuGH befasste sich mit der Frage des Steuerfreibetrags bei Schenkung oder Erwerb von Todes wegen einer in Deutschland belegenen Immobilie. Gemäß den bis 07.12.2011 in Deutschland geltenden Rechtsvorschriften ergab sich bei Übertragung einer Immobilie durch Schenkung oder Erwerb von Todes wegen ein deutlich niedrigerer Freibetrag, wenn der Schenker oder Erblasser zur Zeit der Schenkung oder zur Zeit seines Todes oder der Erwerber zur Zeit der Entstehung der Steuer in Deutschland ansässig war. Deutlich höher dagegen die Steuerbelastung, wenn Schenker/Erblasser und Erwerber in einem anderen Mitgliedstaat ansässig waren.

Auf die Klage der EU-Kommission hin hat der EuGH in seiner Entscheidung festgestellt, dass dies gegen den freien Kapitalverkehr verstößt. Denn diese unterschiedliche Besteuerung lasse sich weder durch die Notwendigkeit, die Kohärenz der deutschen Steuerregelung zu gewährleisten, noch durch die Notwendigkeit der wirksamen steuerlichen Kontrolle rechtfertigen.

 

Ulrike Specht
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Erbrecht 

Regensburg, den 19.09.2014

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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