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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

22.01.2009 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbschaftsteuer: Keine Doppelbesteuerung mit Österreich

Mit dem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich wurde der Weg für die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet des Erbschaftsteuerrechts auch für diejenigen Erbfällle verhindert, bei denen der Erblasser nach dem 31.12.2007 und vor dem 01.08.2008 verstorben ist.

Hintergrund ist, dass der österreichische Verfassungsgerichtshof mit Urteil vom 07.03.2007 das österreichische Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt hatte und das Gesetz Ende Juli 2008 außer Kraft getreten ist.

Das bislang geltende Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung konnte jedoch nur jeweils zum Jahresende gekündigt werden. Deutschland hatte daher im Vorfeld das Abkommen zur Doppelbesteuerung zum 31.12.2007 gekündigt. Denn hätte das Abkokmmen nach Außerkrafttreten der österreichischen Erbschaftsteuer weiter Anwendung gefunden, so hätte dies zur Nichtbesteuerung deutscher Nachlässe geführt. Um für die damit verbleibende Geltungsdauer der österreichischen Erbschaftsteuer in 2008 die Doppelbesteuerung zu vermeiden, einigten sich die beiden Staaten dahingehend, die Vorschriften des außer Kraft getretenen ErbSt-DBA 1954 für Erbfälle zwischen dem 31.12.2007 und 01.08.2008 weiter anzuwenden.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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