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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

17.02.2016 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbschaftsteuer: Rechtsprechungsänderung des BFH

In der heute veröffentlichten Entscheidung hat der BFH (II R 46/13) in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung festgelegt, dass im Rahmen der Erbschaftsteuer Steuerschulden, die aufgrund einer Steuerhinterziehung des Erblassers bestehen, nur dann mindernd berücksichtigt werden, wenn die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall tatsächlich festgesetzt wird. Es kann dagegen nicht länger nur darauf ankommen, ob die Steuerangelegenheit dem Finanzamt mitgeteilt wurde und in welcher Höhe die Steuer angefallen wäre. Denn mit dem Bereichungsprinzip sei es nur zu vereinbaren, so der BFH, dass nur die tatsächliche wirtschaftliche Belastung erbschaftsteuermindernd Berücksichtigung findet.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Ulrike Specht

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