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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

13.11.2009 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbschaftsteuer: Reform der Reform der Reform …


Am 09.11.2009 hat das Bundeskabinett in einer Sondersitzung die Reform des Erbschaftsteuerrechts beschlossen. Die Gesetzesänderungen im Rahmen des sog. Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sollen, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen, zum 01.01.2010 in Kraft treten und für alle Erwerbe nach dem 31.12.2009 gelten.

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.2006 (wir berichteten) wurde die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts heftig diskutiert. Kurz vor Ablauf der gerichtlichen Frist wurde die Reform im Dezember 2008 verabschiedet und das neue Erbschaftsteuerrecht gilt seit 01.01.2009. Kaum in Kraft soll das Gesetz nun wieder überarbeitet werden, um insbesondere die Unternehmensnachfolge zu erleichtern. Vorgesehen sind im Wesentlichen folgende Änderungen:

Lohnsumme
Der Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen im Rahmen des Verschonungsweg I (Abschlag 85 %) soll künftig bereits dann gewährt werden, wenn der Unternehmensnachfolger den Betrieb weitere fünf Jahre fortführt und die Lohnsumme innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb insgesamt 400 Prozent der Ausgangslohnsumme (durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf Wirtschaftsjahre) nicht unterschreitet. Ausgenommen hiervon sollen künftig Betriebe mit zwanzig oder weniger Beschäftigten – bisher 10 oder weniger Beschäftigten - sein.
Entsprechend zu vorgenannten Erleichterungen soll auch der Verschonungsweg II (Abschlag 100 %) an weniger strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Beträgt das Verwaltungsvermögens eines Betriebs max. 10 % soll der Nachfolger bereits dann einen Verschonungsabschlag von 100 % genießen können, also insoweit völlig von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn er den Betrieb weitere fünf Jahre fortführt und die Lohnsumme innerhalb von sieben statt aktuell zehn Jahren nach dem Erwerb insgesamt 700 Prozent der Ausgangslohnsumme (bisher 1000 Prozent) nicht unterschreitet.

Behaltensfrist
Der Verschonungsabschlag soll künftig nur noch eine Behaltensfrist von fünf statt bisher sieben Jahren voraussetzen.

Steuersätze
Auch die Steuersätze sollen gemäß dem Kabinettsbeschluss gesenkt werden. Vorgesehen ist dies für die Steuerklasse II, also z. B. für Geschwister, Nichten und Neffen. Der Kabinettsentwurf greift dabei die bis 31.12.2008 geltenden Steuersätze der Steuerklasse II auf und erhöht diese jeweils um 3 Prozentpunkte. Die Steuersätze bewegen sich dann in einem Rahmen von 15 bis 43 Prozent. Die aktuelle Regelung (seit 01.10.2009) dagegen sieht für die Steuerklasse II Steuersätze von 30 bzw. 50 Prozent vor.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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