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02.09.2010 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbschaftsteuer und Pensionszusagen

Pensions- und Rentenbezüge, die von einer Personenengesellschaft den Hinterbliebenen eines persönlich haftenden Gesellschafters gewährt werden, gelten als Erwerb von Todes wegen und unterliegen der Erbschaftsteuer.

Dem vom Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.05.2010 entschiedenen und am 25.8.2010 veröffentlichten Fall (Az. II R 16/08) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin erwarb mit dem Ableben ihres Mannes eine Pensionszusage in Höhe von 60 % der ihm zustehenden Höhe. Die Zusage war ihm von der KG erteilt worden, bei der er als alleiniger persönlich haftender Gesellschafter mit 76% am Gesellschaftsvermögen beteiligt und alleinvertretungsberechtigt war. Für die Pension waren zum Stichtag eine Rückstellungen in Höhe von mehr als 400.000,- DM gebildet worden. Mit ihrem Mann lebte sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Der Bundesfinanzhof stellte hierzu fest, dass die von einer Personengesellschaft dem Hinterbliebenen eines persönlich haftenden Gesellschafters vertraglich gewährten Pensions- und Rentenbezüge grundsätzlich als Erwerb von Todes wegen gelten. Damit sind sie dem Grunde nach steuerbar. Ausgenommen sind solche Hinterbliebenenbezüge nur, wenn die Stellung des Gesellschafters im Innenverhältnis der eines Angestellten angenähert ist. Denn vertragliche Versorgungsansprüche von Hinterbliebenen eines Arbeitnehmers sind nicht zur Erbschaftsteuer heranzuziehen.

Es ist allerdings nicht der kapitalisierte Wert anzusetzen. Weil die Witwenpension zu den Sondervergütungen gehört, muss auf den Steuerbilanzwert abgestellt werden. Da die Witwe hier den Gesellschaftsanteil und daneben den Pensionsanspruch erwarb, war eine weitere Vergünstigung nach dem Erbschaftsteuergesetz gegeben. Der Wert war demgemäß ausgehend von dem in der Sonderbilanz auszuweisenden Wert, also dem Wert der Rückstellung in der Steuerbilanz, zu ermitteln.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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