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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

15.07.2016 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbschaftsteuer: Verstrichene Frist

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erbschaft- und Schenkungsteuer einmal mehr auf dem Prüfstand. Im Dezember 2014 dann die Entscheidung: Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen zur Begünstigung des Betriebsvermögens für verfassungswidrig befunden und dem Gesetzgeber den Auftrag zur Neuregelung bis Ende Juni 2016 erteilt. Der Gesetzgeber hat diese Frist jedoch nicht eingehalten. Denn nach langem Zerren im Bundestag wurde der Gesetzentwurf nun in den Vermittlungsausschuss gebracht.

In seiner aktuellen Pressemitteilung teilt das Bundesverfassungsgericht mit, dass die bisherigen Regelungen zunächst fortgelten, der zuständige Erste Senat sich aber nach der Sommerpause mit dem weiteren Vorgehen in dem Normenkontrollverfahren befassen werde. In Betracht kommt, dass das Gericht eine Übergangsregelung vorstellt, vermutlich eine Fortgeltung der bisherigen Regelungen mit weitgehenden Einschränkungen für Firmenerben. Alternativ ist aber auch denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für insgesamt unanwendbar erklärt, sodass die Erbschaft- und Schenkungsteuer dann nicht mehr erhoben werden kann.

Fazit für die Praxis:

Bis zur weiteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts muss im Moment von einer Fortgeltung der bisherigen Regelungen ausgegangen werden.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
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