Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

22.09.2016 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Erbschaftsteuerreform: Vermittlungsausschuss findet Kompromiss

Nach langem Tauziehen um die Reform der Erbschaftsteuer wurde vergangene Nacht im Vermittlungsausschuss endlich ein Kompromiss zu den bis zuletzt strittigen Themen der Erbschaftsteuer gefunden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 entschieden, dass die bisher geltenden Regelungen zur Verschonung des Betriebsvermögens verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber hatte daher die Aufgabe zur Neuregelung. Die Frist hierzu war längst verstrichen, ehe sich der Vermittlungsausschuss nun zu einem Kompromiss durchringen konnte. Diesem Kompromiss müssen der Bundestag und der Bundesrat nun noch zustimmen. Dies wird möglicherweise in einem Eilverfahren noch am Freitag dieser Woche erfolgen.

Gemäß dem aktuellen Vorschlag soll es auch künftig dabei verbleiben, dass das Betriebsvermögen nahezu vollständig von der Erbschaftsteuer verschont bleibt, wenn der Betrieb über mehrere Jahre entsprechend fortgeführt wird. Die konkreten Voraussetzungen für die Fortführung des Betriebs und den Erhalt der Arbeitsplätze sollen nun aber verschärft werden.

Der wohl wichtigste Streitpunkt war die Unternehmensbewertung. Während der ursprüngliche Gesetzesentwurf noch einen Kapitalisierungsfaktor von maximal 12,5 im Rahmen der Unternehmensbewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren vorsah, hat man sich nun auf einen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 geeinigt. Eine weitere Änderung sieht der Vorschlag im Bereich der Steuerstundung vor. Künftig soll die fällige Erbschaftsteuer bei finanzieller Überforderung des Firmenerben nicht mehr für zehn Jahre, sondern nur noch für sieben Jahre zinslos gestundet werden können. Der Vermittlungsausschuss hat darüber hinaus Maßnahmen zur Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Erbschaftsbesteuerung vorgeschlagen. Demnach sollen Freizeit- und Luxusgegenstände wie z.B. Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge, Kunstwerke grundsätzlich nicht begünstigt werden.

Mit dem nun gefundenen Kompromiss steht ein langes Gesetzgebungsverfahren – wieder einmal – vor dem Abschluss. Es bleibt abzuwarten, wie Bundestag und Bundesrat entscheiden.

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitende Partnerin

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
Ulrike Specht

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen