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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

28.09.2009 | Von: Rechtsanwältin Andrea Pfundstein

EuGH: Neue Rechtsprechung zur Altersdiskriminierung

Der EuGH entschied erneut, dass Regelungen, die pauschal auf das Alter abstellen, ohne daneben weitere Anknüpfungspunkte zu enthalten, wegen der Richtlinie RL 2000/78/EG nicht ohne weiteres zu rechtfertigen sind. Konkret wurde ein Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht durch das österreichische Vertragsbedienstetengesetz festgestellt, wonach pauschal die vor dem 18. Lebensjahr liegenden Dienstzeiten bei der Festlegung der Dienstaltersstufe ausgeschlossen sind.

Auch zu einer ähnlichen gesetzlichen Regelung in Deutschland stellte der EuGH einen Verstoß gegen die RL 2000/78/EG fest: § 622 Abs. 2 BGB besagt, dass bei der Berechnung von Beschäftigungszeiten (als Basis für die verlängerten Kündigungsfristen ) Zeiten nicht berücksichtigt werden, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres liegen. Jüngere Arbeitnehmer könnten demnach entweder nur mit der Grundkündigungsfrist oder mindestens mit einer nur gering verlängerten Frist ordentlich gekündigt werden. Ungeklärt ist noch die dazugehörige 2. Vorlagefrage an den EuGH: Kann dieser Verstoß gerechtfertigt sein durch das betriebliche Interesse an personalwirtschaftlicher Flexibilität und der Tatsache, dass jüngere Arbeitnehmer im Hinblick auf ihr Alter und/oder geringere soziale, familiäre und private Verpflichtungen und ihnen ein geringerer Bestands- und Dispositionsschutz zugestanden wird ?

Im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der sich dazu entwickelnden Rechtsprechung müssen die bisherigen EuGH-Entscheidungen jedenfalls Berücksichtigung finden.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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