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11.07.2014 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Gesellschaftsrecht: EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung einer EU-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Societas Unius Personae – kurz SUP) beraten und dazu Stellung genommen.

Zielsetzung der Europäischen Kommission ist es, mit der SUP die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch nur einen Gesellschafter innerhalb des EU-Binnenmarktes zu erleichtern und die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit zu reduzieren. V. a. kleine und mittlere Unternehmen sollen künftig einfach und kostengünstig Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten gründen können.

Die Länder äußerten jedoch Kritik an diesen Plänen. Bereits der Vorschlag zur Online-Gründung einer solchen SUP sei unter dem Gesichtspunkt des Schutzes öffentlicher und individueller Interessen bedenklich. Zudem würden Gerichte und Staatsanwaltschaften das Verfahren in der momentan vorliegenden Entwurfsfassung für nicht praxistauglich erachten.

Bedenken ergäben sich ferner im Hinblick auf die Kapitalausstattung der SUP. Vorgesehen ist ein Mindestkapital von nur einem Euro bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Kapitalansparpflicht wie sie zB die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vorsieht. Dieser quasi dauerhafte Verzicht auf eine Haftungsmasse würde den Anforderungen an den Gläubiger- und Verbraucherschutz nicht genügen.

Nicht gebilligt würde ferner die im Entwurf vorgesehene beliebige Trennung von Satzungssitz und Verwaltungssitz. Zu hoch seien die Gefahren für den Rechtsverkehr. Die SUP würde damit die ideale Form einer Briefkastengesellschaft.

Ulrike Specht
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Erbrecht

Regensburg, den 11.07.2014

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Ulrike Specht

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