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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

06.11.2014 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Patientenrechte: Weniger Fixierungen in Pflegeheimen

Nordrhein-Westfalens Justizminister Kutschaty möchte sich bei der Herbstkonferenz der Justizminister von Bund und Ländern am heutigen 06.11.2014 in Berlin für eine Verringerung von Fixierungen in Alten- und Pflegeheimen stark machen.

Sturzgefährdete Personen, die unter Betreuung stehen, dürfen nach Erteilung einer entsprechenden amtsgerichtlichen Genehmigung mit Leibgurten oder Bettgittern fixiert werden. Die gerichtliche Genehmigung ist erforderlich, da die Fixierung eine erhebliche freiheitsbeschränkende Maßnahme darstellt. Bedenklich ist der Trend zur Fixierung. Denn in den Jahren 2000 bis 2010 hat sich die Zahlung der angeordneten Fixierungen bundesweit auf fast 100.000 Fälle verdoppelt, so der Justizminister.

Diesen Trend will der Justizminister stoppen. Ergebnisse einer Studie in Nordrhein-Westfalen haben gezeigt, dass Schulung und Sensibilisierung der zuständigen Richter dazu geführt haben, dass weit weniger Fixierungen gestattet werden. Bereits in 2013 seien rund 40 % weniger Genehmigungen erteilt worden als noch in 2010. Denn zu Fixierung durch Bauchgurte und Bettgitter gäbe es gute Alternativen, wie zum Beispiel herunterfahrbare Betten oder spezielle Polster für besonders sturzempfindliche Körperregionen. Zielsetzung ist, das Bewusstsein für die Rechte von Pflegebedürftigen und deren Bedürfnis nach Freiheit zu schärfen.

Fazit für die Praxis:

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann dem Bevollmächtigten die Befugnis erteilt werden, über die Unterbringung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu entscheiden. Damit wird vermieden, dass ein vom Gericht bestellter Betreuer für diesen Aufgabenbereich zuständig ist. Zwar benötigt auch der individuell Bevollmächtigte für die Anordnung einer freiheitsentziehenden Maßnahme die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Erfahrungsgemäß befassen sich nahe Angehörige, die als Bevollmächtigter eingesetzt werden sehr, sehr intensiv mit diesen Fragen, ehe die drastische Maßnahme der Fixierung ergriffen wird.

Ulrike Specht
Rechtsanwältin und
Fachanwältin für Erbrecht

Regensburg, den 06.11.2014

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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Ulrike Specht

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