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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

09.05.2014 | Von: RAin T. Auburger, LL.M.

Renten- und Lebensversicherungen: Widerruf noch nach Jahren möglich

In seinem Urteil vom 07.05.2014 – Az.: IV ZR 76/11 - hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Kunden von Renten- und Lebensversicherungen gestärkt.

Danach können Versicherungsnehmer ihre Verträge unter Umständen noch nach Jahren rückabwickeln. Das zeitlich unbefristete Widerspruchsrecht gilt grundsätzlich dann, wenn der Versicherungsnehmer im Rahmen von Lebens- und Rentenversicherungen sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung nicht ordnungsgemäß über sein Recht zum Widerspruch belehrt worden ist und/oder die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten hat.

Näheres zu der Entscheidung finden Sie nächste Woche in unserem Newsletter für Versicherungs- und Versicherungsvertriebsrecht unter www.paluka.de.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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