Kontaktieren Sie uns!

Blog

Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

08.09.2015 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht

Versicherungsrecht: Änderung der Bezugsberechtigung

Der BGH (Az. IV ZR 437/14) hat sich kürzlich mit der Frage befasst, wie eine Bezugsberechtigung im Rahmen einer Lebensversicherung zugunsten des Ehegatten wirkt. Gibt der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer an, dass im Falle seines Todes "der verwitwete Ehegatte" Bezugsberechtigter sein soll, so sei dies auch im Falle einer späteren Scheidung und Wiederheirat so auszulegen, dass der mit dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Bezugsrechtserklärung verheiratete Ehegatte bezugsberechtigt sein soll. Der geschiedene Ehegatte war in diesem Falle daher nach Auffassung des BGH der rechtmäßig Begünstigte.

Fazit für die Praxis:

Es empfiehlt sich im Falle der Scheidung stets zu prüfen, ob auch Anpassungen des Bezugsrechts einer Lebensversicherung erforderlich sind. Sollte dies der Fall sein, muss umgehend eine entsprechende, bestenfalls schriftliche Erklärung an den Versicherer erfolgen. Nur so kann der Versicherungsnehmer sicher stellen, dass die tatsächlich gewünschte Person bezugsberechtigt ist.

Regensburg, 08.09.2015

Ulrike Specht
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

zurück zur Übersicht
Teilen:

Leitende Partnerin

Fragen dazu?

Schreiben Sie uns, wir sind gerne für Sie da.

Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

specht@paluka.de
Ulrike Specht

Lösungen finden für komplexe & anspruchsvolle Fragestellungen – mit Erfahrung, Exzellenz und Augenmaß.

nach oben scrollen