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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen.
13.11.2017 | Von: Rechtsanwältin Ulrike Specht
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung – wozu brauche ich das?
Für Krankheit und Alter lässt sich am besten mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung Vorsorge treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie alle organisatorischen Maßnahmen der Personen- und Vermögenssorge, z.B. die Aufenthaltsbestimmung oder wer Sie gegenüber Behörden vertreten darf. Die Vorsorgevollmacht dient letztlich auch dazu, eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person als Betreuer bestimmt werden darf, sollte eine gerichtliche Betreuung notwendig werden, etwa weil Sie keine Vorsorgevollmacht errichtet haben oder bestimmte Aufgaben nicht von Ihrer Vorsorgevollmacht gedeckt sind.
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Ulrike SpechtRechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht
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