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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge unserer Rechtsanwälte zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erbrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht. Wir geben Ihnen viele nützliche Praxistipps rund um diese Themen und informieren Sie stets über aktuelle Gesetzesänderungen. 

 

10.07.2009 | Von: Rechtsanwalt Daniel Paluka

Zur Gemeinnützigkeit von Unternehmergesellschaften (sog. Mini-GmbHs)

Seit der Einführung der Unternehmergesellschaft (UG) kann eine GmbH auch mit einem Stammkapital von 1 € und mehr gegründet werden. Voraussetzung ist hier lediglich die Bildung einer gesetzlichen Rücklage von einem Viertel des Jahresüberschusses, bis die Mindesthöhe von 25.000 € erreicht ist. Unklar war bei der UG bislang, ob sie „gemeinnützig“ sein kann. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nun klargestellt, dass die UG nichts anderes ist als eine GmbH. Für sie gilt zwar die gesellschaftsrechtliche Sonderregelung des § 5a. Ungeachtet dessen unterliegt sie aber den gleichen Regelungen wie jede andere GmbH. Gemeinnützige UGen müssen also auch den Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung einhalten. Ebenso wie schon das Stammkapital unterliegt jedoch auch der Betrag für die Pflichtrückstellung nicht der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung. Daher kann auch die UG eine gemeinnützige Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung sein.

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Ulrike Specht

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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