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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

30.08.2009 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich

Aktuelles Urteil: Kostenübernahme für Erdschlußstromkompensation rechtswidrig

Das Landgericht Regensburg hat in seinem Urteil vom 07.07.2009, Az. 2 S 86/09, einen Vertrag für rechtswidrig erachtet, mit dem sich der Betreiber einer Biogasanlage verpflichtet hat, einen pauschalen Beitrag für die Erdschlußstromkompensation an den Netzbetreiber zu bezahlen. Der Netzbetreiber wurde zur Rückzahlung des Betrages verurteilt.

Beim Anschluß der Anlage wurde dem Anlagenbetreiber vom Netzbetreiber ein Vertrag vorgegeben, der die Zahlung von pauschalen Beträgen für einen Baukostenzuschuß und für die Erdschlußstromkompensation vorsah. Den Betrag für den Baukostenzuschuß zahlte der Netzbetreiber freiwillig zurück, nachdem der BGH in seinem Urteil vom 27.06.2007 die Rechtswidrigkeit dieser Praxis festgestellt hatte.

Bei der Erdschlußstromkompensation weigerte sich der Netzbetreiber allerdings, den Betrag zu erstatten. Zu Unrecht, wie jetzt das Landgericht Rechgensburg in zweiter Instanz entschied. Auch die für die Erdschlußstromkompensation entstandenen Kosten sind Netzausbaukosten, deren Überwälzung auf den Anlagenbetreiber unzulässig ist. Daher hat der Anlagenbetreiber Anspruch auf Rückzahlung, der Vertrag ist in diesem Punkt unwirksam.

Das Urteil ist rechtskräftig. Der Netzbetreiber hat die im Urteil ausdrücklich zugelassene Revision zum BGH nicht eingelegt.

Die Entscheidung könnte große Bedeutung für die Praxis entfalten, da bislang die Einstufung der Kosten für die Erdschlußstromkompensation als Netzausbaukosten von vielen Netzbetreibern betritten wurde.

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