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13.08.2015 | Von: Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl
Biogas: Abgasturbine soll keinen Technologiebonus erhalten
Sowohl das EEG 2004, als auch das EEG 2009 sieht für die Verwendung einer sog. Gasturbine die Erhöhung der EEG-Grundvergütung um den sog. Technologiebonus oder Innovationsbonus vor. Manche BHKW-Hersteller haben insoweit an dem Abgasrohr ihres BHKW eine kleine Turbine angebracht, um hieraus - neben dem BHKW-Generator - nochmals Strom zu erzeugen. Hierbei ist seit Jahren streitig, ob diese sog. Abgasturbine eine Gasturbine im oben genannten Sinn ist, ob der hieraus erzeugte Strom den Technologiebonus erhalten kann oder nicht.
Die Clearingstelle EEG meint nun im Votum 2013/76 vom 15. Juli 2014, dass für eine solche Abgasturbine kein Technologiebonus in Anspruch genommen werden könne. Die Argumentation der Clearingstelle findet Dr. Helmut Loibl hierbei wenig überzeugend: "Die Clearingstelle EEG beruft sich fortlaufend darauf, dass der Gesetzgeber keine solchen Gasturbinen fördern wollte, die zusätzlich zu einem Verbrennungsmotor eingestzt werden und diesen nicht ersetzen. Das kann nicht überzeugen, schließlich würde der Bonus ohnehin nur für den Strom aus der Abgasturbine anfallen und nicht für den BHKW-Strom, dass insoweit keine Förderung klassischer Verbrennungsmotoren vorliegt, dürfte offensichtlich sein".
Aufgrund dieses Votum der Clearingstelle EEG ist nun mit Rückforderungen der Netzbetreiber zu rechnen. Dr. Helmut Loibl sieht dem gelassen entgegen: "Das wäre ja nicht die erste Clearingstellen-Entscheidung, die von den Gerichten nicht beachtet wird."
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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