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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen

 

02.12.2014 | Von: Rechtsanwalt Marc Bruck

Biogas: Verjährungsverzichte der Netzbetreiber zum Jahresende

Zum Jahresende versenden einige Netzbetreiber erneut Schreiben an Biogasanlagenbetreiber, in welchen diese aufgefordert werden, aufgrund des Urteils des BGH vom 23.10.2013, Az.: VIII ZR 262/12, einen Verjährungsverzicht zu unterzeichnen.

Obgleich die Rechtslage tatsächlich noch nicht abschließend geklärt ist, sollte genau überprüft werden, ob die jeweilige Biogasanlage von den Auswirkungen dieses Urteils überhaupt betroffen ist. In einigen Fällen erfolgte beispielsweise am Standort der Anlage gar kein Hinzubau, der zu unterschiedlich hohen Vergütungssätzen führen könnte.

Wir raten daher an, nicht nur die Anlagensituation, sondern auch den Wortlaut des Verjährungsverzichts zu überprüfen, um nicht unbefristet oder für bereits verjährte Ansprüche auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten. Im Zweifel sollte hier ein Rechtsanwalt kontaktiert werden.

Regensburg, 02.12.2014

Marc Bruck
Rechtsanwalt
Referat Erneuerbare Energien (EEG)

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