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Hier finden Sie aktuelle Blogbeiträge zu rechtlichen Themen rund um den Bereich Erneuerbare Energien, insbesondere zu Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Wasserkraftanlagen und PV-Anlagen.
01.08.2009 | Von: Rechtsanwalt Schulte-Middelich
BioSt-NachV wird ab 24. August in Kraft treten
Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ist am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Sie wird gem. § 79 BioSt-NachV am 24.08.2009 in Kraft treten.
Damit können Betreiber von BHKW-Anlagen, die nach dem 05.12.2007 in Betrieb gegangen sind, ab dem 24.08. wieder Palmöl und Sojaöl zur Stromerzeugung verwenden, ohne den NawaRo-Bonus nach Anlage 2 EEG zu gefährden.
Über weitere Details zur Übergangsregelung hatten wir bereits berichtet.
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Dr. Helmut LoiblRechtsanwalt
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